Internationale Krankenversicherung

Krankenversicherung für Prostituierte in Deutschland

Bekanntermaßen und traurigerweise ist Deutschland mittlerweile der größte Bordell Europas geworden. Menschenhandel und Zwangsprostitution finden vor unseren Augen in nahezu allen Städten Deutschlands statt. Unsere erste Reaktion darauf war natürlich an keiner Stelle auch noch dabei mitzuwirken und dies zu unterstützen. Allerdings gibt es ein Gesetz in Deutschland nach dem die Prostituierten ein Recht auf eine Krankenversicherung haben.

Seit dem 1. Januar 2009 besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, demnach sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern müssen. Auch wenn Sie keinen Wohnsitz hier haben, sich aber dennoch in Deutschland aufhalten, egal wie lange, ist eine Krankenversicherung Pflicht. Es wird je nach geplanter Aufenthaltsdauer nur die Form der Krankenversicherung unterschieden. (§195,3 VVG) Dort heißt es: Bei der Krankenversicherung einer Person mit befristetem Aufenthaltstitel für das Inland kann vereinbart werden, dass sie spätestens nach fünf Jahren endet. All dies wurde durch das Prostitutionsschutzgesetz bestätigt.

Realität ist allerdings, dass schätzungsweise 90 % der Sexarbeiterinnen nicht krankenversichert sind, weil sie einerseits nicht der Gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und andererseits sie die Private Krankenversicherung aufgrund ihres beruflichen Status nicht nimmt. Hinzu kommt, dass in beiden Fällen, wenn nachträgliche Anmeldungen erfolgen, es zu rückwirkenden Strafbeiträgen, sogenannten Prämienzuschlägen kommt, wie es in § 195.3 VVG heißt: (4) „Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen.“ Dieser Strafbeitrag blockiert eine nachträgliche Krankenversicherung zusätzlich.

Für das sich daraus ergebende Dilemma haben wir eine Lösung, die bereits 2016 entwickelt wurde:

Die Frage ist, ob der Leser Teil der Lösung, oder Teil des Problems sein möchte. Will er Teil der Lösung sein, dann unterbreiten wir folgenden Vorschlag:

Bereits 2016 haben wir in Vorbereitung auf das Prostitutionsschutzgesetz eine Krankenversicherung entwickelt zusammen mit Spezialisten der Internationalen Krankenversicherung in der Annahme, dass der Zoll bei seinen verstärkten Kontrollen die flächendeckende Krankenversorgung in der Szene unterstützend begleiten würde. Wie wir heute wissen, ist dies nicht, oder zumindest nur sehr unzureichend erfolgt. Denn unseren Schätzungen nach verfügen weiterhin über 90 % der Betroffenen trotz geltenden Rechts über keine Krankenversicherung mit all den unabsehbaren mitunter lebensbedrohlichen Folgen.

Aus diesem Grunde bitten wir um Ihre Unterstützung den Sexarbeiterinnen und/oder Bordellbetreibern das auf den nächsten Seiten beschriebene Produkt zu empfehlen, oder eine Empfehlung zu unterstützen.

Weitere Informationen

Jetzt kostenfreies Infogespräch buchen

 

Entwicklung in Projektarbeit von Mikrokrankenversicherungsmodellen zur Versorgung der ärmsten der Armen in der Dritten Welt.

Mehr erfahren

Beratung und Verkauf von Krankenversicherungen für Prostituierte mit Ausstiegsinfos, weil sie ein Recht und eine Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland haben und dennoch keine erhalten.

Mehr erfahren

Wir empfehlen das vielfältige Produktangebot eines der TOP-Spezialisten in Deutschland in Fragen der Krankenversicherung von Menschen im Ausland für kurzbis langfristige Auslandsaufenthalte. Das Unternehmen wird nach christlichen Werten geführt.

Mehr erfahren

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine ideale Form der Zusatzversicherung insbesondere für Kunden der Gesetzlichen Krankenkasse, weil sie deren Leistungsspektrum erweitert mit Unterstützung ihres Arbeitgebers.

Mehr erfahren